Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

von Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR


Vermietung: Die Hüpfburg wird dem Mieter in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand übergeben. Bei der Übergabe der Hüpfburg an den Mieter, muss dieser die Vollzähligkeit und Funktion überprüfen und den Erhalt quittieren (alle Hüpfburgen werden nach jedem Einsatz durch den Vermieter vollständig geprüft). Sollte die Hüpfburg durch einen Defekt nicht in Betrieb genommen werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung (z.B. höhere Gewalt etc.).

 

Rückgabebedingungen: 

Regen/Nässe: Die Hüpfburg darf bei Regen/Nässe nicht aufgebaut und benutzt werden. Siehe auch Schönwettergarantie. Mietobjekt (Hüpfburg und Unterlegplane) niemals feucht einpacken. Vollständig trocknen lassen! Bei nasser/feuchter Rückgabe wird die Kaution vollständig einbehalten. Sie ist trocken, von innen und außen gesäubert sowie ordnungsgemäß gepackt (alle Hüpfburgen passen komplett in ihre Schutzhüllen) an den Vermieter zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Bei freiwilliger vorzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von einem Tagessatz der jeweiligen Kategorie (s.u.) für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen.

 

Verschmutzung: Bei Rückgabe einer verschmutzen Hüpfburg wird die Kaution ebenfalls vollständig einbehalten. Sollte der Verschmutzungsgrad so stark sein, dass eine industrielle Reinigung erforderlich ist, sind die über die Kaution hinausgehenden Kosten ebenfalls vom Mieter zu tragen.

 

Beschädigung: Bei einer Beschädigung während der Mietzeit, trägt der Mieter anfallende Reparaturkosten vollständig. Bei Beschädigungen oder Diebstahl am Mietgegenstand haftet der Mieter in vollem Umfang. Für defekte/zerbrochene Heringe werden EUR 5 (Material: Kunststoff) und EUR 15 (Material: Metall) berechnet und von der Kaution einbehalten. Bei vollständiger Beschädigung (keine Reparatur möglich) ist der Neuanschaffungswert durch den Mieter zu ersetzen.


Mietsicherheit / Kaution: Der Vermieter hat vom Mieter eine Sicherheitsleistung/Kaution für die Mietsache zu verlangen. Die Höhe beträgt für die jeweilige Kategorie: A = EUR 50; A+ bis B+ = EUR 100; C/D = EUR 300. Sie ist im Voraus zu entrichten. Die Kaution wird nach Rückgabe und anschließender Kontrolle an den Mieter in Bar oder per Überweisung zurückgezahlt. Die Kontrolle unserseits findet bis Ende der Folgewoche statt. Eventuelle Abzüge (durch Verschmutzung, Nässe, Beschädigung o.Ä.) wird mit dem Mieter besprochen und von der Kaution abgezogen. 

 

Mietzeit: Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Übernahme und endet mit dem vereinbarten Tag des Einganges der Mietsache beim Vermieter (bis spätestens 21.00 Uhr). Verspätete Rückgabe s. Punkt Rückgabebedingungen.

 

Aufsichtsperson: Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer erwachsenen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß aufgebaut und dann nicht zweckentfremdet benutzt wird. Den Anweisungen dieser Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Es ist darauf zu achten das die Hüpfburg nicht die maximale Nutzerzahl übersteigt. Bitte achtet darauf, dass Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und andere Gegenstände, welche Verletzungen auslösen oder die Hüpfburg beschädigen können, vor der Benutzung entfernt werden. Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sollten nicht von Erwachsenen benutzt werden (hohe Punktbelastung).

 

Haftung: Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Übergabe der Hüpfburg geht die Gefahrtragung und Haftung bis zum Moment der Rückgabe auf den Mieter über. Das Unternehmen Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte Personen überlassen.

 

Betrieb der Hüpfburg: Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstabholung der Hüpfburg die Anleitung für den Aufbau/Abbau zu lesen und zu beachten. Gegen Verrutschen der Mietsache sind immer die vorhandenen Heringe zu benutzen. Kein Betrieb ohne Heringe.

 

Rücktrittsrecht des Vermieters: Der Vermieter ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten: Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Mietpreises. Ausfall der Mietsache. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter entfallen jegliche Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Entschädigungen. Im Falle einer Schadenersatzpflicht bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Höhe der Schadenersatzpflicht auf die Höhe des bereits gezahlten Mietpreises der Mietsache beschränkt.

 

Sturm – oder Unwettergefahr: Der Mieter ist dazu verpflichtet die Hüpfburg von Personen räumen zu lassen und diese abzubauen. Die Nutzung ab Windstärke 5 ist untersagt.

 

Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter: Da bei erteiltem Auftrag die Mietsachen für den Mieter reserviert sind, können diese nicht an jemand anderes vermietet werden. Sollte der Mieter, aus welchem Grunde auch immer, von dem Vertrag zurücktreten, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Mietbeginn, am selben Tag oder Nichtabholung: 100 % der Vertragssumme.

 

Schönwettergarantie: Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Da aber das Wetter ein unberechenbarer Faktor ist, erhaltet Ihr bei uns eine kostenlose Schönwettergarantie auf die im Außenbereich betriebenen Hüpfburgen. Wenn die Hüpfburg bei Regen/Sturm nicht aufgebaut werden kann, erhaltet Ihr den Mietpreis vollständig zurück.


Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes (UstG)
In ausgewiesenen Rechnungen von
Hüpfburgenverleih Nitzsche/Wiencken GbR ist gem. §19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer enthalten.

Fragen? Immer her damit!



Egal ob Buchungsanfrage oder Terminverlegung!